Antragsvoraussetzungen
Gute Chancen auf eine Förderung durch die Aktion Mensch haben Antragsteller,
- wenn sie eine freie gemeinnützige Organisation oder Einrichtung der Behindertenhilfe, der Behindertenselbsthilfe, der Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten oder der Kinder- und Jugendhilfe sind (z. B. e.V., Stiftung, gemeinnützige GmbH).
- wenn sie dem Antrag ein überzeugendes inhaltliches Konzept zugrunde legen, mit dem sie die Wirksamkeit und Bedeutung des Vorhabens darstellen.
- wenn sie die erforderlichen Eigenmittel in das Vorhaben einbringen.
- wenn sie ausführlich darstellen, welche Kosten anfallen und wie diese finanziert werden sollen (Kostenplan und Finanzierungsplan).
- wenn das Vorhaben zeitlich befristet ist.
- wenn sie alle Voraussetzungen, wie in den aktuellen Merkblättern und Richtlinien beschrieben, erfüllen.