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Arbeit und berufliche Qualifizierung

Viele Wege zu einem Ziel: Berufliche Integration

Arbeit zu haben, bedeutet wirtschaftlich unabhängig zu sein und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung liegt allerdings weit über dem Bundesdurchschnitt. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung oft vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitskollegen tun sich häufig immer noch schwer, sich Menschen mit Behinderung als Mitarbeiter und Kollegen vorzustellen. Potentiellen Arbeitgebern mangelt es außerdem in der Regel an qualifizierten Informationen hinsichtlich der Möglichkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Auch die vielfältigen Fördermöglichkeiten zur beruflichen Eingliederung - von Personalkosten bis hin zur technischen Arbeitsplatzausstattung sind ebenfalls zu wenig bekannt.

Neue Ideen und Konzepte sind also gefragt, um einerseits potentielle Arbeitgeber umfassend zu informieren und andererseits Menschen mit Behinderung für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren und fortzubilden. Dies gilt gleichermaßen für die Mitarbeiter mit Behinderung, die in Integrationsbetrieben oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind.


Neue Konzepte für den Arbeitsmarkt

Aktuelle Broschüre der Aktion Mensch zur Impulsförderung Arbeit

Cover der Broschüre Teilhaben

Soziale Kontakte, ein geregelter Tagesablauf, persönliche Anerkennung: Gerade für Menschen mit Behinderung bedeutet Arbeit, selbstbestimmt zu leben und Teil der Gesellschaft zu sein. In Artikel 27 der UN-Konvention betonen die Vertragsstaaten ausdrücklich "das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für behinderte Menschen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wurde".

Die neue Broschüre "Teilhaben" der Aktion Mensch zum Thema Arbeit für Menschen mit Behinderung gibt praktische Antworten auf diese Forderung. 32 ausgewählte Projekte spiegeln das Spektrum der Impulsförderung Arbeit. In Kurzinterviews kommen Projektleiter und -initiatoren zu Wort und geben ihre persönlichen Eindrücke wieder. "Teilhaben" informiert über Fördermöglichkeiten der Aktion Mensch und zeigt Wege auf, die Vereinbarung der UN-Konvention in die Tat umzusetzen. Mit dieser Publikation möchte die Aktion Mensch Maßstäbe setzen für Wahlmöglichkeiten bei der Teilhabe am Arbeitsleben und für einen inklusiven Arbeitsmarkt, von dem niemand wegen seiner Behinderung ausgeschlossen wird.

Die Broschüre kann kostenlos bei der Aktion Mensch per Mail unter
impulsfoerderung@aktion-mensch.de bestellt werden.


Was kann bezuschusst werden?

  • Personal- und Sachkosten für die Vorbereitung, den Aufbau sowie die Neuausrichtung differenzierter Arbeitsprojekte
  • Begleitung und Unterstützung von Arbeitnehmern mit Behinderung - von der Jobsuche bis in den Betrieb und an den Arbeitsplatz
  • Fortbildung und Qualifizierung
  • Entwicklung, Erprobung und Erschließung neuer Berufsfelder
  • Zusätzlich können Investitionsvorhaben gefördert werden, wenn beispielsweise der Kauf oder Umbau von Betriebsgebäuden zur Realisierung des Projektes erforderlich ist.

Aktion Mensch fördert:

Innovative Projekte zur beruflichen Integration

  • die dauerhafte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung außerhalb von geschützten Werkstätten schaffen.
  • die neue Berufsfelder und Arbeitsmöglichkeiten erschließen und erproben.
  • die Stellensuchende mit Behinderung gezielt für Leistungsanforderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind, qualifizieren.
  • die berufliche Netzwerke für Stellensuchende und Arbeitnehmer mit Behinderungen aufbauen.
  • die Mitarbeiter mit Behinderung sowie das Personal von Integrationsfachdiensten aus- und fortbilden.
  • die Arbeitnehmer mit Behinderung an ihrem neuen Arbeitsplatz unterstützend begleiten.
  • die sich mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit für die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsplatz und dafür geeigneten, innovativen Projekten einsetzen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Gemeinnützige Betriebe; Integrationsfirmen; Sozialbetriebe; Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?

Bezuschusst werden können Projekte über einen Zeitraum von längstens 60 Monaten für die Kosten von leitendem, koordinierendem und fachlichem Personal sowie für projektbezogene Sachkosten. Der Förderhöchstsatz beträgt je nach Projektbereich bis zu 250.000 Euro. Voraussetzung ist in einzelnen Fällen die Stellungnahme einer Fachbehörde. Zusätzliche Anträge auf Investitionshilfen sind möglich. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.

Merkblatt "Arbeit und berufliche Qualifizierung"

Merkblatt "Arbeit und berufliche Qualifizierung" als PDF-Dokument

Antrag stellen und weitere Informationen:

Antrag auf Förderung stellen

Infopaket Arbeit herunterladen

Infopaket Arbeit, Integrations- und Beschäftigungsprojekte herunterladen