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Für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen und ihrer Angehörigen spielen ambulante Betreuungsstrukturen eine immer größere Rolle. In der vertrauten Umgebung des häuslichen Umfeldes bleiben zu können, bedeutet für viele einen großen Schritt hin zu mehr Selbständigkeit und Wohlbefinden. Ambulante Dienste erleichtern aber nicht nur den Alltag, sie entlasten auch Angehörige und unterstützen in Fällen häuslicher Pflege die Familie.
Genauso wichtig sind Angebote der ambulanten Frühförderung. Sie gestalten individuelle Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung und erweitern frühzeitig die individuellen Erlebniswelten und den spezifischen Erfahrungsschatz der Kinder.
Mobile Beratungsstellen schließlich bieten Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen die Möglichkeit, sich bei kompetenten Ansprechpartnern ausführlich zu informieren und die jeweils auf den Einzelfall abgestimmte Unterstützung zu finden.
Auf- und Ausbau ambulanter Angebote
Anschubfinanzierung von Personalkosten für leitende und koordinierende Mitarbeiter zum Aufbau von ambulanten Diensten in den Bereichen 'Alltagsunterstützung', 'Frühförderung' und 'Beratung'.
Freie gemeinnützige Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren mit abgestuften Fördersätzen von 80% im 1. Jahr, 70% im 2., 60% im 3. und 50% im 4. Jahr. Eine Förderung des 4. Jahres erfolgt nur bei vorheriger Erklärung des Antragstellers zum Fortbestand des Dienstes über den Förderzeitraum hinaus. Die restlichen Kosten muss der Antragsteller aus Eigenmitteln finanzieren. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.
Merkblatt "Starthilfe" als PDF-Dokument
Antrag stellen und weitere Informationen: